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   BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21   

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https://dejure.org/2022,8658
BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21 (https://dejure.org/2022,8658)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2022 - 4 StR 494/21 (https://dejure.org/2022,8658)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2022 - 4 StR 494/21 (https://dejure.org/2022,8658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 266 StGB; § 73c StGB
    Revisionsbegründung (Vortrag der Verfahrenstatsachen: Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten); Untreue (Vermögensnachteil: Barabhebung); Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 239 Abs. 2 HGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht und wegen Untreue; Absehen von der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht und wegen Untreue; Absehen von der Einziehung des Wertes von Taterträgen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Die den Taten zugrunde liegenden Barabhebungen von den Girokonten der GmbH und die Entnahmen aus deren Barkasse führten aber nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen deshalb zu entsprechenden Vermögensnachteilen der Gesellschaft, weil hiermit jedenfalls keine existenten Forderungen gegen diese getilgt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Die falsche Buchführung, mit der die Angeklagten als nacheinander alleinige Geschäftsführer der geschädigten GmbH gegen § 43 Abs. 1 GmbHG, § 239 Abs. 2 HGB verstießen, begründet zwar nicht schon als solche einen Nachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Insbesondere kann die Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten den von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geforderten Vortrag der Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründungsschrift - zu denen aufgrund der zu überprüfenden Gesamtdauer des Verfahrens etwa auch der Inhalt gutachterlicher Stellungnahmen und der vom Insolvenzverwalter übergebenen "umfangreichen Unterlagen" zählt - nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 14; Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05 Rn. 14; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 383/00).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, dass den Angeklagten insoweit die von anderen Personen abgehobenen Geldbeträge selbst so zugeflossen sind, dass sie hierüber die tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben konnten (vgl. zu dieser Voraussetzung nur BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 19 und vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, dass den Angeklagten insoweit die von anderen Personen abgehobenen Geldbeträge selbst so zugeflossen sind, dass sie hierüber die tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben konnten (vgl. zu dieser Voraussetzung nur BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19 Rn. 19 und vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 Rn. 7).
  • BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05

    BGH bestätigt Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Insbesondere kann die Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten den von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geforderten Vortrag der Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründungsschrift - zu denen aufgrund der zu überprüfenden Gesamtdauer des Verfahrens etwa auch der Inhalt gutachterlicher Stellungnahmen und der vom Insolvenzverwalter übergebenen "umfangreichen Unterlagen" zählt - nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 14; Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05 Rn. 14; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 383/00).
  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Das Absehen von der weiter gehenden Einziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 StR 91/20 Rn. 2) führt zur Herabsetzung der Einziehungsanordnungen (§ 354 Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 383/00

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 31.03.2022 - 4 StR 494/21
    Insbesondere kann die Inbezugnahme von Fundstellen in den Akten den von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geforderten Vortrag der Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründungsschrift - zu denen aufgrund der zu überprüfenden Gesamtdauer des Verfahrens etwa auch der Inhalt gutachterlicher Stellungnahmen und der vom Insolvenzverwalter übergebenen "umfangreichen Unterlagen" zählt - nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 Rn. 14; Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 StR 218/05 Rn. 14; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 383/00).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 139/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Das Absehen von der weiter gehenden Einziehung führt zur Herabsetzung der Einziehungsanordnung analog § 354 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. März 2022 - 4 StR 494/21 Rn. 5).
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